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MariGold - unsere AGB's
Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines
- Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Deren Geltung erfordert unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung.
- Alle Leistungsdaten und Vereinbarungen, die mit dem Besteller getroffen wurden, sind erst dann
verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich
bestätigt.
2. Preise
Die Preise gelten ab Lager und verstehen sich in EUR ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die
jeweils gültige Steuer wird in der Rechnung ausgewiesen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort nach dem Erhalt der Rechnung ohne
Abzug fällig. Im Falle des Zahlungs-verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über
dem jeweiligen Diskontsatz p.a. zu fordern.
Bei Vorkasse gewähren wir 2 % Skonto.
Bei Erstbestellern ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises erforderlich. Das Leisten der
Anzahlung behalten wir uns auch bei weiteren Geschäftsvorgängen mit dem Besteller vor.
3. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager. Die Frachtkosten gehen zu Lasten
des Bestellers.
Auf Wunsch wird durch uns eine Transportversicherung abgeschlossen. Die anfallenden Kosten trägt der
Auftraggeber.
Verpackungskosten sind im Preis enthalten. Sie werden nur dann gesondert in Rechnung gestellt, wenn
ausdrücklich Sonderverpackung verlangt wird. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Besteller
sorgt für eine ordnungsgemäße Entsorgung.
Durch höhere Gewalt oder durch sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände, die zum Lieferverzug
führen, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller nach
Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller maximal in Höhe des Kaufpreises und nur dann zu, wenn der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits nachgewiesenerweise beruht.
Kommt der Besteller in Abnahmeverzug oder verletzt er
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
in Rechnung zu stellen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit
Versendung der Ware durch
uns auf den Kunden über.
4. Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377,378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Es wird
insbesondere auf Prüfung der Lieferung in Anwesenheit des Spediteurs sowie auf schriftliches bzw.
fototechnisches Festhalten eventueller Transportschäden hingewiesen. Diese sind unverzüglich zu
melden. Ein Nichteinhalten vorstehender Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche
gegenüber uns aus.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Wir verweisen ausdrüklich darauf hin, daß Bambus, Rattan und sonstige verwendete Materialien
Naturprodukte sind und somit Ungleichmäßigkeiten wie Farb- und Maßunterschiede, Naturflecken oder
Naturstreifen sowie im Laufe der Zeit geringfügige Maßveränderungen aufweisen können. Diese
Eigenschaften bzw. Verhalten sind keine Mängel. Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich in
Handarbeit, daher können verarbeitungstechnische Ungleichmäßigkeiten vorkommen. Diese Merkmale sind
ebenso keine Mängel. Abweichungen gegenüber vorgeführten Exemplaren oder gezeigten Bildern bzgl.
Maserung, Farbe, Größe, Stärke der Bambusstangen können nicht ausgeschlossen werden.
Können Mängel nicht beseitigt
und auch keine Ersatzlieferung geleistet werden, hat der
Besteller ein Anrecht auf Preisminderung bis zu 50 % des Nettokaufpreises.
5. Garantie
Auf die Bambusgegenstände gewähren wir zwölf Monate Garantie. Der Garantiefall tritt nur ein, wenn
trotz sachgemäßer Behandlung bambus-spezifische Riße über mehr als einen Knotenabstand an
sichtbaren Stellen entstehen. Kleinere Risse oder nicht einsehbare Risse, welche die Stabilität des
Gegenstandes nicht beeinträchtigen, unterliegen nicht der Garantie. Mit der Zeit aufgetretene
Farbveränderungen von Bambus sind unausweichlich und fallen nicht in die Garantie.
Sachgemäße Behandlung beinhaltet Aufstellung an Orten, die nicht starken Temperaturschwankungen
bzw. Luftfeuchtigkeitsveränderungen unterliegen.
6. Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung erfolgt unter
Eigentumsvorbehalt; erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung
geht das Eigentum auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen
die Waren nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit
sonstigen Rechten belastet werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers
- insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, unseren
Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und sofort die Herausgabe der Ware
zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den
unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen.
Ist der Besteller ein gewerblicher Wiederverkäufer und ist unsere Ware noch nicht
bezahlt, tritt der verlängerte Eigentumsvorbehalt in Kraft,und zwar so lange, bis der Besteller unsere
Rechnung bezahlt hat.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
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